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030/235 9888-0Kündigung, Abfindung & Co
Arbeitsrechtliche Fragen und Konflikte können sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber äußerst herausfordernd sein. Wir wissen, wie wichtig es ist, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden oder effektive Lösungen zu finden. Unser oberstes Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Ihre Rechte zu wahren.
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Erst, wenn Sie sich dazu aktiv entscheiden, dass wir Sie beraten und als Ihre Anwälte vertreten dürfen, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.
Im Falle einer Kündigung beraten wir Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten und setzen uns für eine faire Abfindung ein.
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Gerichtsentscheidungen, die die Bedingungen der Beschäftigung und die Rechte und Pflichten sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern festlegen.
Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt und können tariflich oder vertraglich abweichen. Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber gelten gestaffelte Kündigungsfristen, die je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses variieren.
Nein, es ist gesetzlich verboten, eine schwangere Frau wegen ihrer Schwangerschaft zu kündigen. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt in der Regel ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit.
Die Anzahl der Überstunden, die ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangen kann, ist gesetzlich begrenzt. In Deutschland beträgt die gesetzliche Höchstarbeitszeit in der Regel 48 Stunden pro Woche. Mehrarbeit kann jedoch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitnehmer verschiedene Rechte, wie z. B. den Anspruch auf eine angemessene Sozialauswahl und die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen, wenn sie nicht sozial gerechtfertigt ist.
Ja, Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Krankheitstage. Die genaue Anzahl der bezahlten Krankheitstage kann im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt sein. In Deutschland gibt es die sogenannte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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